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C.3 Schaffung neuer halboffener Landschaften als geeignete Ersatzhabitate für die gebietsspezifischen Zielarten der VSR
Zur Information über diese Maßnahme wurden für die Gemeinden Infotafeln erstellt. Diese wurden auf den entsprechenden Maßnahmenflächen montiert.

Maßnahmenfläche in Weilheim vor der Rodung
Ziel
Ersatz des Ökosystem Streuobstwiese durch ein funktional ähnliches, kostengünstiges Habitatmodell.
1. Aufpflanzen von „pflegeunabhängigen Bäumen“
1.1 Vorgaben zur Pflanzendichte:
- Mindestens 20 Bäume pro ha
- Maximal 50 Bäume pro ha
- Der Baumbestand muss auf die Bewirtschaftung angepasst werden. Bei einer geplanten Mähnutzung ist daher ein Baumabstand von rund 20 m einzuplanen.
1.2 Vorgaben zum Pflanzgut:
- Verwendung von gebietsheimischen Gehölzarten folgender Herkunftsgebiete:
Süddeutsches Hügel- und Bergland
Schwäbische und Fränkische Alb oder
- Verwendung von Gehölzen, die den Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) entsprechen.
1.3 Vorgaben zu den Gehölzarten:
- Stiel-Eiche Quercus robur
- Bergahorn Acer pseudoplatanus
- Vogelkirsche Prunus avium
- Feld-Ahorn Acer campestre
- Trauben-Eiche Quercus petraea
- Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior
- Winter-Linde Tilia cordata
- Sommer-Linde Tilia platyphyllos
- Walnuss (auf Sämling) bis 25% Juglans regia
Abweichung in Absprache möglich
Literatur
LUBW, 2002: Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg. Das richtige grün am richtigen Ort. Naturschutz-Praxis, Landschaftspflege 1
ARGE Berufsverband der Landschaftsökologen Baden-Württemberg e.V. Stuttgart, ECOtrinova e.V. Freiburg, 2005: Gebietseigene, autochtone Pflanzen in der Region Reutlingen (Baden-Württemberg), Faltblatt
2. Sicherstellung der extensiven Grünlandnutzung durch einen Landwirt / Tierhalter
2.1 Bewirtschaftung als Wiese, Mähweide oder Weide
- Dazu muss ein mindestens 5-jähriger Pachtvertrag mit einem Landwirt nachgewiesen werden.
2.2 Sicherstellung der extensiven Nutzung
- Die Bewirtschaftung durch den Landwirt soll das Entwicklungsziel eines artenreichen Grünlandbestandes gewährleisten können. Die Teilnahme an den Agrar-Umwelt-Maßnahmen des Landes MEKA II bzw. LPR kann dazu als Nachweis dienen.
- Kann eine solche Teilnahme nicht nachgewiesen werden, sind die Empfehlungen des Merkblattes „Information zur Förderung von NATURA 2000-Flächen im Rahmen von MEKA II“ des MLR als Grundlage der zulässigen Düngung anzuwenden und im Pachtvertrag zu ergänzen. Die Vorgaben sind durch einen entsprechend angepassten Pachtpreis zu würdigen.
2.3 Erstellen des Baumschutzes bei Beweidung
- Der Baumschutz ist der jeweilligen Tierart entsprechend stabil im Rahmen des Projekts auszuführen und von der Gemeinde zu unterhalten.
Mitwirkung der Gemeinden
- Stand: Meldungen in 2007
- Nachmeldungen möglich; Berücksichtigung je nach zur Verfügung stehenden Mitteln; auch für Maßnahmen nach Abschluss des Projektes wichtig
- Arbeitsschritte mit den beteiligten Kommunen werden mit den Ansprechpartnern festgelegt
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