Kommunen aktiv für Streuobstwiesen
Die Streuobstwiesen in Baden-Württemberg haben in den letzten 50 Jahren einen tiefgreifenden Wandel erfahren: Die Zahl der noch vorhandenen Streuobstbäume hat sich halbiert und rund 80 % der verbliebenen Flächen genießen heute keine ausreichende Pflege mehr. Ziel eines LIFE+-Projekts im Mittleren Albvorland und Mittleren Remstal ist es deshalb, diese ökologisch wertvollen Flächen zu verbessern und zu erhalten. Wie auch Kommunen hier aktiv werden können, war Thema einer gut besuchten Fachtagung in Urbach zur Halbzeit des Projekts.
Aus vielen der ursprünglich baumbestückten Wirtschaftswiesen sind heute Freizeitflächen, Bauland oder Ausschussland geworden oder die Baumbestände sind aufgrund fehlender Pflege stark vergreist. Dabei zählen sie mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen unserer Heimat und sind deshalb aus ökologischer Sicht sehr wertvoll. Nach wie vor besitzt Baden-Württemberg europaweit bedeutende Streuobstflächen. Ihr Fortbestand ist jedoch akut gefährdet. „Mit dem LIFE+-Projekt `Vogelschutz in Streuobstwiesen des Mittleren Albvorlandes und Mittleren Remstales` möchten wir diesem Trend entgegensteuern“, bekräftigt Dr. Christian Schneider vom Regierungspräsidium Stuttgart, dem Träger des Projekts. Rund 130 Vertreter aus Kommunen, darunter viele Bürgermeister, nahmen an einer Fachtagung in Urbach im Remstal teil, um sich darüber zu informieren, wie Städte und Gemeinden bei diesem Thema aktiv werden können. Mit einem Budgetvolumen von 5,2 Millionen Euro und einer Fläche von 150 km2 Obstwiesen umfasst das LIFE+-Projekt das größte Maßnahmenbündel zum Thema Streuobstwiesen in Baden-Württemberg. Ingesamt 34 Kommunen aus dem Vorland der Schwäbischen Alb und dem Mittleren Remstal sind Partner bei diesem bis 2013 laufenden Projekt.
Ziel ist es, an Hand verschiedener Verfahren zu erproben, wie man Streuobstwiesen als Lebensräume für gefährdete Arten revitalisieren und langfristig erhalten kann. So werden in den beteiligten Gemeinden zur Zeit großflächige Schnittmaßnahmen durchgeführt, um die vergreisten Streuobstbestände wieder Instand zu setzen und zu verjüngen bzw. Ersatzlebensräume zu schaffen. Kompetente Praktiker und Wissenschaftler untersuchen beispielsweise verschiedene Verfahren zur naturschutzorientierten Grünland-Nutzung und neue Ansätze wie das kommunale Öko-Konto. Natürlich spielen auch Maßnahmen zum Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch, wie Öffentlichkeitsarbeit, Tagungen und Fortbildungen eine zentrale Rolle im Projekt. „Dabei ist uns sehr wichtig“, so die Projektkoordinatorin Heike Seehofer vom Regierungspräsidium Stuttgart, „dass nicht nur die beteiligten Kommunen und Partner vom Projekt profitieren können“. In den einzelnen Maßnahmen sollen modellhaft Ansätze und Verfahren untersucht werden, die auch andere Kommunen außerhalb des Projektgebiets anwenden können.
Streuobstwiesen im Kommunalen Öko-Konto: Welche Maßnahmen sind möglich?
Mit der seit 1. April gültigen Öko-Konto-Verordnung können baden-württembergische Kommunen jetzt auch Maßnahmen in Streuobstwiesen zum Sammeln von Öko-Konto-Punkten bzw. als Ausgleich für Eingriffe in die Landschaft nutzen. Bislang war nicht klar, welche Maßnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht überhaupt eine Aufwertung der Streuobstbestände bedeuten. Etwas vereinfacht gesagt: Ist beispielsweise ein bestimmter Baumschnitt aus wirtschaftlicher oder aus ökologischer Sicht notwendig? Ist das Pflanzen von Bäumen auf einer konkreten Fläche überhaupt sinnvoll in Sinne des Naturschutzes? Im Rahmen des Projekts wurden zur Klärung dieser Fragen präzise Kriterien und Bewertungsraster definiert. Mit ihrer Hilfe können Kommunen nun leichter prüfen, welche Streuobstwiesen auf ihrer Gemarkung im Sinne des Öko-Kontos überhaupt in Frage kommen und welche Maßnahmen sich aus ökologischer Sicht eigenen. Um dies möglichst anschaulich darzustellen, wurden im Projektgebiet Referenzflächen bestimmt. Dort können private Bewirtschafter und Vertreter von Kommunen – nicht nur aus dem Projektgebiet – an konkreten Beispielflächen sehen, wie sich Streuobstwiesen im kommunalen Öko-Konto nutzen lassen.
Info-Kasten
Streuobstwiesen und Öko-Konto: Welche Maßnahmen sind möglich?
- Bestands-Ergänzung, das heißt Nachpflanzung mit maximaler Baumdichte von 70 Bäumen pro ha
- Bestands-Umbau (Entnahmen von Bäumen in zu dichten Beständen)
- Revitalisierungs-Schnitte, das heißt Rückführung von verwahrlosten Bäumen in einen normalen Pflegerhythmus
- Lebensverlängerung wichtiger Habitatbäume mit besonderer ökologische Wirkung
- Entbuschung des Unterwuchses
Ø Im Rahmen des LIFE+-Projektes wird ein Leitfaden zum Thema „Naturschutzfachliche Bewertung und Aufwertungsmöglichkeiten im kommunalen Ökokonto“ erarbeitet, der auf der Internetseite des Projektes eingestellt werden wird.
Förderung von Baumpflege auf Privatgrundstücken
Auf Flächen in drei Kommunen (Owen, Kirchheim unter Teck und Göppingen) wird derzeit erprobt, mit welchen Förderinstrumenten Kommunen die Pflege vergreister Obstbaumbestände am effektivsten fördern können. Untersucht werden dabei Verfahren mit Gutscheinen, Rechnungen über erbrachte Leistungen und eine pauschale Vergütung nach der Größe der Bäume. Im Prinzip geht es darum herauszufinden, wie finanzielle Anreize optimal auszugestalten sind, damit Menschen ihre völlig verwahrlosten Obstbaumbestände wieder pflegen oder einen Fachmann damit beauftragen. Aber hier fangen die Fragen bereits an: Was ist eigentlich ein „stark vernachlässigter Baum“? Wie erkennt man das und wie lässt sich der Grad der Verwahrlosung einstufen, um damit ein Maß für die Aufwertung zu erhalten? Von den Antworten auf diese Fragen und den hier erprobten Modellen der Förderung können auch andere Kommunen profitieren. Eines zeigt sich schon jetzt: „Die Menschen haben ein unglaublich großes Informationsbedürfnis an diesen Themen“, berichtet Professor Dr. Christian Küpfer von der ARGE Streuobst in Nürtingen. Viele, gerade ältere Bürgerinnen und Bürger vor Ort wollen nicht mit ansehen, wie ihre Obstbäume kaputt gehen. Aber sie brauchen Informationen und Hilfe, wie sie diese Bäume fachgerecht schneiden sollen oder wen sie damit beauftragen können. Ein wichtiger Schwerpunkt im LIFE+-Projekt sind deshalb Maßnahmen zur Aufklärung und Fortbildung.
Geprüfte Obstbaum-Pfleger und „Obstler“
Um das Wissen über die sachgerechte Pflege von Streuobstwiesen zu fördern, hat der Landesverband für Obst, Garten und Landschaft (LOGL) 53 so genannte „LOGL-Geprüfte Obstbaumpfleger“ ausgebildet. Zu ihrer fachlich umfassenden, sechstägigen Fortbildung gehörten auch Unterrichtseinheiten mit Naturschutzthemen. Damit sind sie ideal qualifiziert, um an Bäumen die aus obstbaulicher, aber auch aus naturschutzfachlicher Sicht richtigen Pflegemaßnahmen durchzuführen. Auch Kommunen außerhalb des Projektgebiets können deren Sachverstand nutzen, sofern die Anfahrtswege nicht zu lang sind. Die Liste dieser Personen ist beim LOGL bzw. in Kürze auch auf den Internetseiten des Projekts erhältlich. Zur Aufklärung der breiten Öffentlichkeit hat die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg 49 „Obstler“ genannte Kulturlandschaftsführer qualifiziert. Dieses hoch motivierte und kompetente Referententeam vermittelt Gästen und Bürgern auf unterhaltsame und anschauliche Weise die Besonderheiten und Schönheiten der Obstwiesen in der Projektregion. Für Privatpersonen und kommunale Angestellte wurden halb- bzw. ganztägige Kurse zur naturschutzorientierten Bewirtschaftung von Streuobstwiesen angeboten. Das große Interesse an diesen Schulungen sowie die starke Nachfrage nach den qualifizierten Fachkräften belegt, wie wichtig der Bedarf an diesen zielgruppenspezifischen Informationen war und ist.
Insgesamt zeigt sich bereits zur Halbzeit des Projekts, dass viele Menschen und Kommunen für das Thema „Streuobstwiesen“ begeistert werden konnten. Deutlich wird jedoch auch: Mit Strohfeuer-Aktionen ist es nicht getan. Wer etwas für die Streuobstwiesen tun möchte, muss nachhaltige, lang wirkende Maßnahmen ergreifen. Nur so lässt sich dieses „Tafelsilber unserer Heimat“ (Landrat Johannes Fuchs, Rems-Murr-Kreis) auch für nachfolgende Generationen erhalten.
Herr Regierungsvizepräsident Schneider und Herr Wolf bei der Tagung:
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