Grundvoraussetzung für die Anerkennung von Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen ist eine naturschutzfachliche Aufwertung der Maßnahmenfläche. Die Neuanlage von Streuobstbeständen stellt in der Regel eine naturschutzfachliche Aufwertung dar und wurde bzw. wird in der Praxis häufig als Kompensation geplant. Doch auch bestehende Obstwiesen könnten Potenzial für eingriffskompensierende Maßnahmen aufweisen: der Baumbestand weist vielerorts ein deutliches Pflegedefizit auf, so dass der ohnehin rückläufige Bestand ohne stützende Maßnahmen weiter abnehmen und an naturschutzfachlicher Qualität verlieren wird. Aus diesem Kontext heraus ergeben sich folgende Fragestellungen, die im Rahmen des LIFE+-Projektes bearbeitet wurden:
- Welche Möglichkeiten bestehen in Streuobstwiesen für Aufwertungsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung (insbesondere kommunale Planungen) und wie können diese bewertet werden?
- Welche naturschutzfachlichen Kriterien müssen beachtet werden, dass solche Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Bedingungen für die Arten der Vogelschutzrichtlinie beitragen?
- Auf welchen kommunalen Streuobstflächen ist eine naturschutzfachliche Aufwertung möglich?
Die Integration von aufwertenden Maßnahmen in Streuobstbeständen in die baurechtliche Ökokonto-Regelung wird als eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für den nachhaltigen Erhalt dieser Habitate angesehen.
Ziel
- Aufzeigen konkreter Maßnahmenvorschläge für die Aufwertung von Streuobstwiesen
- Erarbeitung einheitlicher und reproduzierbarer Kriterien für die Bestimmung der ökologischen Wertigkeit von Obstbaumbeständen im Hinblick auf ihre Habitatqualität
- Erarbeitung einheitlicher und reproduzierbarer Kriterien zur Bewertung von Kompensationsmaßnahmen in Streuobstwiesen
Auch wenn Gegenstand der Untersuchung das kommunale Ökokonto ist, orientiert sich das empfohlene Bewertungssystem an den Rahmenbedingungen und Vorgaben des naturschutzrechtlichen Ökokontos (Ökokonto-Verordnung), um eine Kompatibilität und eine landesweite Anwendung zu gewährleisten.
Ergebnisse
- Aufwertung von Streuobstbeständen im kommunalen Ökokonto - Praxisleitfaden für Kommunen und Planer
- Aufwertung von Streuobstbeständen im kommunalen Ökokonto – Gutachten
- Kataster mit aufwertbaren Streuobstflächen für alle Kommunen im LIFE+-Projektgebiet. Die Ergebnisse können den Kommunen der LIFE+-Kulisse als wichtige Grundlage für weitere Planungen dienen. Erfasst wurden alle öffentlichen Streuobstbestände innerhalb der LIFE+-Kulisse (Flächen im Eigentum von Kommunen, Land Baden-Württemberg, Kirchen, sonstige öffentliche Träger wie Landkreise oder Bund). Insgesamt wurden 1.518 Einzelflächen mit einer Größe von insgesamt 828 ha und einem Baumbestand von 42.682 Bäumen detailliert erfasst. Darüber hinaus wurde geprüft, ob und welche Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Aufwertung für die einzelnen Flächen sinnvoll und möglich sind.
- Bestimmung von Referenzflächen als Praxisbeispiele für die Bewertungsmethodik
Die Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie im Praxisleitfaden und im Gutachten zur Aufwertung von Streuobstbeständen im kommunalen Ökokonto.
Abschlussveranstaltung
Am 10. Dezember 2012 fand in Nürtingen die Präsentation der Ergebnisse der LIFE+-Maßnahme A.4 „Aufwertung von Streuobstbeständen im kommunalen Ökokonto" statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung stellte die Arbeitsgemeinschaft Streuobst - Bearbeiter des Gutachtens - den Vertretern der LIFE+-Kommunen die Ergebnisse vor und diskutierte diese mit ihnen.
Nach einer Einführung von Herrn Landeskonservator Wolf gab Herr Dr. Deuschle einen Überblick zu den wertgebenden Kriterien für Streuobstbestände als Grundlage für mögliche aufwertende Maßnahmen und deren naturschutzfachliche Bewertung. Prof. Dr. Küpfer stellte die zentralen methodischen Ergebnisse der Maßnahme vor:
- Welche Maßnahmen in bestehenden Streuobstgebieten stellen eine naturschutzfachliche Aufwertung dar und kommen daher als Kompensationsmaßnahmen in Frage?
- Wie können solche Maßnahmen im Rahmen einer Eingriffs /Ausgleichsbilanz bewertet werden?
Während der anschließenden von Herrn Prof. Dr. Reidl geleiteten Diskussion stand vor allem die Praktikabilität von Aufwertungsmaßnahmen in bestehenden Streuobstwiesen für die Kommunen im Vordergrund. Auch wenn die dauerhafte Sicherung der Maßnahmen noch als schwierig angesehen wird, waren sich die Teilnehmer einig, dass die nun erstmals vorliegende Konzeption für die Durchführung von naturschutzfachlichen Aufwertungsmaßnahmen einen erheblichen Informationszugewinn bedeutet und im Rahmen der Eingriffsregelung Bedeutung erlangen wird. Zudem stehen die Maßnahmen nicht in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung, was erheblich zur Akzeptanz der Maßnahmen beitragen kann.
Am Ende der Veranstaltung wurde den anwesenden Vertretern der LIFE+-Kommunen neben dem Praxisleitfaden, in dem die methodischen Ergebnisse aufbereitet sind, die Ergebnisse der Geländekartierung für ihre jeweilige Kommune übergeben. Im Rahmen dieser Geländekartierung wurden alle kommunalen Streuobstflächen innerhalb der LIFE+-Kulisse erhoben. Somit liegen nun dort konkrete Vorplanungen für naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen auf kommunalen Streuobstflächen vor. Diese Unterlagen können eine wichtige Grundlage für weitere Planungen vor allem im Rahmen des kommunalen Ökokontos darstellen.
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